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BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEZÜGLICH RATENZAHLUNG

 

1. Anwendungsbereich

GOLDKONTOR® ist eine Marke der HMK V AG. Ihr Vertragspartner ist die HMK V AG, Leubernstrasse 6, CH- 8280 Kreuzlingen, Verwaltungsrat: Jan-Nicolas Fantl, Handelsregister des Kantons Thurgau, Firmen-Nr.: CHE-357.873.257.

Diese besonderen Geschäftsbedingungen zur Ratenzahlung gelten für alle Ratenzahlungsvereinbarungen, die zwischen GOLDKONTOR® und Ihnen als unserem Endkunden geschlossen werden. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GOLDKONTOR®, soweit GOLDKONTOR® mit Ihnen Ratenzahlung vereinbart. Diese besonderen Geschäftsbedingungen zur Ratenzahlung gelten jedoch nicht für solche Ratenzahlungsvereinbarungen, die aufgrund von speziellen individualvertraglichen Abreden zwischen GOLDKONTOR® und dem Endkunden getroffen werden, so z. B. infolge eines Rechtsstreits.

2. Gegenstand der Ratenzahlungsvereinbarung

Ein Anspruch auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung besteht nicht. Durch die Vereinbarung von Ratenzahlung ermöglicht  GOLDKONTOR® Ihnen, den Kaufpreis für ein bestimmtes Produkt in mehreren gleich oder unterschiedlich großen Teilbeträgen an GOLDKONTOR® zu zahlen. Dabei werden die Zahlungstermine und die Höhe der zu zahlenden Raten verbindlich durch den von GOLDKONTOR® aufgestellten Ratenzahlungsplan festgelegt.

Im Zusammenhang mit der Ratenzahlungsvereinbarung werden weder Zinsen noch Bearbeitungsgebühren erhoben, so dass Sie im Wege der Ratenzahlung effektiv nur den Kaufpreis des Produktes zzgl. ggf. anfallender Versandkosten (für Bestellungen in unserem Onlineshop www.goldkontor.de, siehe Bestellinformationen: Versandkosten) zahlen.

3. Rückgaberecht des Kunden

Durch die Vereinbarung von Ratenzahlung werden Ihre gesetzlichen oder vertraglichen Rückgaberechte nicht berührt.

4. Eigentumsvorbehalt/Zahlungen

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von GOLDKONTOR®. Zahlungen sind zu den im Zahlungsplan festgelegten Zahlungsterminen und in der jeweils für den Termin festgelegten Höhe zu leisten. Die im Zahlungsplan angegebenen Zahlungstermine sind die Termine, an denen der jeweils zu zahlende Betrag spätestens auf dem Konto von GOLDKONTOR® gutgeschrieben werden muss. Es obliegt Ihnen, insbesondere unter Berücksichtigung von Überweisungslaufzeiten, dafür Sorge zu tragen, dass jeweils spätestens an dem angegebenen Zahlungstermin eine entsprechende Gutschrift auf dem Konto von GOLDKONTOR® erfolgt.

Befinden Sie sich mit der Zahlung von zwei Raten ganz oder teilweise im Verzug, dann werden alle zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Raten, insbesondere auch solche, die noch nicht fällig sind, insgesamt sofort zur Zahlung fällig. Sie haben dann den nach den vorstehenden Regelungen fällig gewordenen Restbetrag innerhalb von 10 Werktagen per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer an GOLDKONTOR® zu bezahlen.

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter:

Goldkontor®, Kundenservice, 63735 Aschaffenburg
E-Mail: kundenbetreuung@goldkontor.de
Telefon: 06095-950-930, Erreichbar: Mo - Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Telefax: 06095-950-911
Bestellhotline: Telefon: 01805-100-204* (14 Cent/Min. a.d. Festnetz; max. 42 Cent/Min. a.d. Mobilfunk)